Leistungsphasen 1 bis 5 der Tragwerksplanung gemäß §51 HOAI1.
1. Grundlagenermittlung:
Klären der Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet der Tragwerksplanung im Benehmen mit dem Objektplaner
2. Vorplanung:
Beratung in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Einbeziehung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit, Mitwirkung bei der Erarbeitung des Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung.
3. Entwurfsplanung
Erarbeitung des Tragwerkslösung unter Beachtungder durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum konstruktiven Entwurf, Überschlägige statische Berechnung undBemessung, Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks.
4. Genehmigungsplanung
Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen, Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk, Eintragen von Tragwerksabmessungen, Verkehrslasten usw., Zusammenstellung der Unterlagen zur bauaufsichtlichen Genehmigung, Verhandlungen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren.
5. Ausführungsplanung
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphase 3 und 4, Anfertigen von Schal- und Bewehrungsplänen in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplaners, Aufstellen von Material- und Stücklisten u.a. als Ergänzung zur
zeichnerischen Darstellung der Konstruktion.
Erstellung prüffähiger statischer Berechnungen
Statische Berechnungen in der Planung und Beurteilung von Gebäuden dienen dazu, die Kräfte festzustellen, die innerhalb eines Bauwerk sowie in seinen Bauteilen wirken, und ihre Auswirkungen zu ermitteln, wie z. B. Spannungen oder Verformungen. Sie ermöglichen Aussagen darüber, welche Belastungen eine Konstruktion aushält, und ob sie den durch die Nutzung geplanten Belastungen standhalten wird.
Stabilität und Gebrauchstauglichkeit
Statische Berechnungen werden angestellt, um die Stabilität von Bauwerken und ihre Gebrauchstauglichkeit zu gewährleisten. Sie sind ein wichtiger Teil der Tragwerksplanung und dienen dem Nachweis der Standsicherheit.
Computerprogramme ermöglichen heute komplexe, anspruchsvolle Berechnungen. Zu den statischen Berechnungen gehört auch das Erstellen von Positionsplänen als Teil der Konstruktionsplanung. In diesen statischen Übersichtsplänen sind die in der Berechnung beschriebenen Positionen grafisch dargestellt.
PROJEKTSPEZIFISCHE STATISCHE BERECHNUNGEN
Für den Nachweis der Standsicherheit erstellen wir projektspezifische statische Berechnungen der zum Einsatz kommenden Schalungs- und Gerüstsysteme. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der relevanten Normen und Vorschriften. Es wird generell zwischen einer prüffähigen Statik und einer formlosen statischen Berechnung unterschieden.
Ausführungsplanung
Als Teil der Leistungsphase 5 nach HOAI enthalten sie alle erforderlichen Informationen die zum Bau beziehungsweise Umbau eines Projekts notwendig sind.
Maße, Materialangaben, Toleranzen und Verarbeitungshinweise finden sich in Ausführungsplänen und sind ein wichtiger Teil der Mengenermittlung.
Bei der späteren Vergabe eines Bauprojekts wird unter anderem direkt auf diese Pläne zurückgegriffen.
In Zusammenarbeit mit unseren Partnern erstellen wir Ihnen gerne die erforderlichen Ausführungspläne.